Klage auf Exemtion vom Zoll- und Wegegeld, das die Reichsherrschaft Myllendonk von den passierenden Fuhrleuten für die Benutzung eines Wasserwegs erhebt, nämlich 2 kölnische Albus von jedem beladenen Wagen ohne Differenzierung zwischen Qualität und Quantität der Waren. Anlaß des Streits ist, daß Fuhrleute der Abtei, die Steinkohle von Neuss nach Gladbach transportierten, mit dem Zoll- oder Wegegeld belegt worden sind. Die Beklagten erwidern, das Zollregal der Herrschaft Myllendonk sei im Kaufvertrag von 1699 und in der Belehnungsurkunde König Karls von Spanien vom selben Jahr verbürgt. Die Abtei Gladbach besäße keine Zollfreiheit. Im übrigen sei die Steinkohle nicht für den privaten Gebrauch der Abtei, sondern für die Ziegelsteinbrennerei einiger Gladbacher Bürger bestimmt gewesen.
Vollständigen Titel anzeigen
Klage auf Exemtion vom Zoll- und Wegegeld, das die Reichsherrschaft Myllendonk von den passierenden Fuhrleuten für die Benutzung eines Wasserwegs erhebt, nämlich 2 kölnische Albus von jedem beladenen Wagen ohne Differenzierung zwischen Qualität und Quantität der Waren. Anlaß des Streits ist, daß Fuhrleute der Abtei, die Steinkohle von Neuss nach Gladbach transportierten, mit dem Zoll- oder Wegegeld belegt worden sind. Die Beklagten erwidern, das Zollregal der Herrschaft Myllendonk sei im Kaufvertrag von 1699 und in der Belehnungsurkunde König Karls von Spanien vom selben Jahr verbürgt. Die Abtei Gladbach besäße keine Zollfreiheit. Im übrigen sei die Steinkohle nicht für den privaten Gebrauch der Abtei, sondern für die Ziegelsteinbrennerei einiger Gladbacher Bürger bestimmt gewesen.
AA 0627, 1912 - G 143/318
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1744 - 1763 (1557 - 1763)
Enthaeltvermerke: Kläger: Abt des Klosters von Gladbach (Mönchengladbach) Beklagter: Vormundschaft der Grafen von Ostein, nämlich Erzbischof Johann Friedrich Karl von Mainz, und Konsorten: der gräflich-osteinische Amtmann F. R. von Märcken (Mercken) zu Myllendonk (bei Korschenbroich, Kr. Grevenbroich) Prokuratoren (Kl.): Lic. Franz Christoph Bolles 1744 - Subst.: Lic. Ignatius Franz Baur Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Wilhelm Weylach 1744 - Subst.: Lic. Christian Philipp Lang Prozeßart: Mandati de non amplius turbando in possessione ... sine clausula Instanzen: RKG 1744 - 1763 (1557 - 1763) Beweismittel: Zeugenaussagen (Q 4). Auszug aus dem Kaufvertrag von 1699 zwischen Herzog Karl Eugenius von Croy, Herrn zu Myllendonk, Herzogin Wilhelmina Juliana von Croy, geb. Gräfin von dem Berg, und Herzog Philipp Henrich von Croy, Afterdechanten des Domkapitels von Köln, einerseits und der Gräfin Maria Gertrudis von Berlepsch, geb. Wolffvon Gutenberg, andererseits betr. die Reichsherrschaft Myllendonk (in Q 11). Lehnsbrief und Konsensbrief König Karls von Kastilien von 1699 zum Verkauf von Myllendonk (in Q 11). Pachtvertrag des Grafen Henrich Karl von Ostein von 1741 betr. den Zoll im Gladbacher Neersbroich (in Q 11). Zeugenaussagen (in Q 13, Q 16, Q 25). Auszug aus einem Vergleich von 1557 zwischen Abt Peter von Bochholtz von Gladbach und Bürgermeister, Schöffen und Geschworenen der Stadt und des Kirchspiels Gladbach (in Q 29). Bestätigung des obigen Vergleichs durch den Herzog von Jülich 1580 (in Q 29). Erneuerung dieses Vergleichs 1657 (in Q 29). Zolleinnahmen des vereidigten berlepsch’schen Zöllners Peter Wasserschmidt von 1699 (Q 31). Auszug aus einem Korschenbroicher Gerichtsprotokoll von 1717 in Sachen des Juden Hirsch von Gladbach ./. den Zöllner Hermann Bend (Q 32). Begräbnisvorschrift von 1734 (Q 33). Verzeichnis über die von Vogt und Schöffen von Gladbach abgehaltenen Landgedinge von 1634 - 1730 (Q 35). Zeugenaussagen (Q 43). RKG-Urteil vom 6. Feb. 1750 betr. Ernennung des Lic. Scholl, Amtsvogts von Dahlen (Rheindahlen), und des Dr. Cochius, Amtsverwalters von Gladbach, zu RKG-Kommissaren zwecks Zeugenverhör (Q 47). RKG-(Bei-)Urteile vom 14. Mai 1745, 31. Okt. 1748 und 5. April 1754 (Prot.). Beschreibung: 7 cm, 339 Bl., lose; Q 1, 3 - 50, 2 Beilagen von 1754, es fehlt Q 2. Lit.: J. Bremer, Millendonk, Mönchengladbach 1939, S. 154.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:48 MESZ