Die Grafen Ulrich II. und Eberhard I. von Württemberg (Wirtemberg) geben ihre Bewilligung zu dem Verkauf des Fronhofs in Echterdingen (Aechterdingen), welchen Friedrich, der Jüngere, von Bernhausen von ihnen zu Lehen getragen und an das Kloster Bebenhausen verkauft hatte, bestätigen diesen Kauf und übertragen auf Friedrichs Ansuchen das Eigentumsrecht an das Kloster.