Junggraf Heinrich zu Nassau (Nassauwe), Sohn zu Beilstein, bekundet, dass er Marsilius von Reifenberg (Ryffenbergh), Sohn des verstorbenen Philipp, und dessen Erben erlaubt hat, alle dem Aussteller gehörigen Leute und deren Erben, es seien Eigenleute oder Ratsleute (eigenn ader raidt lude), Männer oder Frauen, einschließlich Haus- oder Hofeigentümern, die aus dem Gebiet des Ausstellers über die Lahn (Lane) auf die Seite, auf der Wetzlar (Wetzflair) und Limburg (Lympburg) liegen, gekommen sind oder noch kommen werden, von nun an dauerhaft wie ihre anderen Eigenleute zu behandeln. Falls einer dieser Leute seinen Wohnsitz wieder in das Gebiet des Ausstellers verlegen will, sollen Marsilius und seine Erben ihn ungehindert ziehen lassen.