Notariatsinstrument über den Vollzug des Verkaufs der Liebensteinschen Besitzungen zu Eschenbach, Lotenberg und Schlat an den Herzog von Württemberg. Zum Vollzug des Verkauf werden von Seiten Württembergs laut inserierter Urkunden vom 7. und 16. Februar 1789 die württembergischen Regierungsräte Kammerprocurator Ludwig Eberhard Fischer, Kirchenkastenadvocat Eberhard Friderich Georgii, Rentkammerexpeditionsrat Johann Eberhard Waechter und Kirchenrats-Expeditionsrat Christian Gottlieb Knapp, von Seiten der Freiherren von Liebenstein der württembergische Kanzleiadvokat Carl Friedrich Bressand bevollmächtigt. Es werden die Untertanen der betroffenen Dörfer namentlich aufgeführt.