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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er als Landenfürst den Waisen Kunigunde, Anna (Ennel), Hans und Bernhart, deren Vater Peter Kiesel (+) ihnen testamentarisch keine Vormunde bestimmt hatte, seine Angehörigen Peter Kistner und Peter Wisen, wohnhaft zu Nußloch, zu Vormunden gesetzt hat. Beide sollen die Waisen mitsamt ihren Gütern in Sorge und Verwahrung haben, ein Inventar der Habe und Einkünfte anfertigen, treu zu ihrem Besten handeln und jederzeit auf Ansinnen des Pfalzgrafen vor diesem oder seinen Räten über die Vormundschaft Rechnung ablegen, was sie geschworen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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