Michel Gnupffer von Pfronstetten (1) trifft mit Katharina Kleber, Witwe des Hans Buckh zu Harthausen, folgende Heiratsabrede: Gnupffer bringt 350 Gulden Heiratsgut ein. Dieses und ihr Vermögen sollen ein "eingeworfen Gut" sein. Künftige Kinder sollen wie die gegenwärtigen erbberechtigt sein. Ihre jetzigen 3 Kinder sollen als Voraus 100 Gulden erhalten, die an 4 Terminen (jeweils an Martini 1637-1640) zu 5 Gulden ausbezahlt werden. Falls die Frau vor Gnupffer stirbt, soll auch er einen Anteil haben. Wenn bei solchem Fall der jetzt vorhandene Bub Hans Jerg Buckh nicht in die Schule getan worden ist und kein Handwerk erlernt hat, soll Gnupffer mit dem Bub losen. Wenn er aber ein Handwerk erlernt und Gnupffer ihm das Lehrgeld bezahlt hat, hat der Bub - wie eine Tochter - kein Los, sondern das Geld fällt an Gnupffer allein. Die 3 Kinder sollen, bis sie ihr Brot selbst verdienen können, Unterhalt mit Essen und Kleidung aus dem Gut haben. Wenn eines der Kinder ledig stirbt, beerben sie einander (1) Pfronstetten, Kreis Münsingen
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Michel Gnupffer von Pfronstetten (1) trifft mit Katharina Kleber, Witwe des Hans Buckh zu Harthausen, folgende Heiratsabrede: Gnupffer bringt 350 Gulden Heiratsgut ein. Dieses und ihr Vermögen sollen ein "eingeworfen Gut" sein. Künftige Kinder sollen wie die gegenwärtigen erbberechtigt sein. Ihre jetzigen 3 Kinder sollen als Voraus 100 Gulden erhalten, die an 4 Terminen (jeweils an Martini 1637-1640) zu 5 Gulden ausbezahlt werden. Falls die Frau vor Gnupffer stirbt, soll auch er einen Anteil haben. Wenn bei solchem Fall der jetzt vorhandene Bub Hans Jerg Buckh nicht in die Schule getan worden ist und kein Handwerk erlernt hat, soll Gnupffer mit dem Bub losen. Wenn er aber ein Handwerk erlernt und Gnupffer ihm das Lehrgeld bezahlt hat, hat der Bub - wie eine Tochter - kein Los, sondern das Geld fällt an Gnupffer allein. Die 3 Kinder sollen, bis sie ihr Brot selbst verdienen können, Unterhalt mit Essen und Kleidung aus dem Gut haben. Wenn eines der Kinder ledig stirbt, beerben sie einander (1) Pfronstetten, Kreis Münsingen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Nr. 85
Repert. VII B 3 Nr. 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1634 September 3
Urkunden
Vermerke: unvollständiges Konzept, 1 Blatt||Dorsualvermerk: No. 2
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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