Michel Gnupffer von Pfronstetten (1) trifft mit Katharina Kleber, Witwe des Hans Buckh zu Harthausen, folgende Heiratsabrede: Gnupffer bringt 350 Gulden Heiratsgut ein. Dieses und ihr Vermögen sollen ein "eingeworfen Gut" sein. Künftige Kinder sollen wie die gegenwärtigen erbberechtigt sein. Ihre jetzigen 3 Kinder sollen als Voraus 100 Gulden erhalten, die an 4 Terminen (jeweils an Martini 1637-1640) zu 5 Gulden ausbezahlt werden. Falls die Frau vor Gnupffer stirbt, soll auch er einen Anteil haben. Wenn bei solchem Fall der jetzt vorhandene Bub Hans Jerg Buckh nicht in die Schule getan worden ist und kein Handwerk erlernt hat, soll Gnupffer mit dem Bub losen. Wenn er aber ein Handwerk erlernt und Gnupffer ihm das Lehrgeld bezahlt hat, hat der Bub - wie eine Tochter - kein Los, sondern das Geld fällt an Gnupffer allein. Die 3 Kinder sollen, bis sie ihr Brot selbst verdienen können, Unterhalt mit Essen und Kleidung aus dem Gut haben. Wenn eines der Kinder ledig stirbt, beerben sie einander (1) Pfronstetten, Kreis Münsingen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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