Graf Johann (V.) von Sponheim-Starkenburg beurkundet, dass er ein Viertel seines Viertels an der - gemeinsam mit der Kurpfalz regierten - (Teil-)Grafschaft Sponheim-Kreuznach an Ludwig III. von der Pfalz vorbehaltlich eines Rückkaufsrechts veräußert hat. Ausgenommen vom Verkauf waren die Pflege Hottenbach als kurtrierisches, das Dorf Lonsheim als kurkölnisches und die Pflege Sohren als kaiserliches Lehen. Den Kaufpreis von 20.000 Goldgulden (Mainzer Währung) hat Herzog Ludwig bereits bezahlt. Die Einwohner von Kreuznach und den zugehörigen Orten wurden durch Graf Johann bereits ledig gesprochen und dazu angehalten, Ludwig zu huldigen. Graf Johann erhält lebenslanges Wohnrecht im Haus auf der Burg in Kreuzenach. Graf Johann bestätigt, dass im Falle seines erbenlosen Todes sein verbliebener Anteil an Ludwig fällt, was auch bereits in einem Burgfrieden geregelt wurde. S1 = A. S 2 = Philipp von Daun. S 3 = Reinhard von Remchingen. S 4 = Johann von Sötern

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...