Graf Johann (V.) von Sponheim-Starkenburg beurkundet, dass er ein Viertel seines Viertels an der - gemeinsam mit der Kurpfalz regierten - (Teil-)Grafschaft Sponheim-Kreuznach an Ludwig III. von der Pfalz vorbehaltlich eines Rückkaufsrechts veräußert hat. Ausgenommen vom Verkauf waren die Pflege Hottenbach als kurtrierisches, das Dorf Lonsheim als kurkölnisches und die Pflege Sohren als kaiserliches Lehen. Den Kaufpreis von 20.000 Goldgulden (Mainzer Währung) hat Herzog Ludwig bereits bezahlt. Die Einwohner von Kreuznach und den zugehörigen Orten wurden durch Graf Johann bereits ledig gesprochen und dazu angehalten, Ludwig zu huldigen. Graf Johann erhält lebenslanges Wohnrecht im Haus auf der Burg in Kreuzenach. Graf Johann bestätigt, dass im Falle seines erbenlosen Todes sein verbliebener Anteil an Ludwig fällt, was auch bereits in einem Burgfrieden geregelt wurde. S1 = A. S 2 = Philipp von Daun. S 3 = Reinhard von Remchingen. S 4 = Johann von Sötern
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Graf Johann (V.) von Sponheim-Starkenburg beurkundet, dass er ein Viertel seines Viertels an der - gemeinsam mit der Kurpfalz regierten - (Teil-)Grafschaft Sponheim-Kreuznach an Ludwig III. von der Pfalz vorbehaltlich eines Rückkaufsrechts veräußert hat. Ausgenommen vom Verkauf waren die Pflege Hottenbach als kurtrierisches, das Dorf Lonsheim als kurkölnisches und die Pflege Sohren als kaiserliches Lehen. Den Kaufpreis von 20.000 Goldgulden (Mainzer Währung) hat Herzog Ludwig bereits bezahlt. Die Einwohner von Kreuznach und den zugehörigen Orten wurden durch Graf Johann bereits ledig gesprochen und dazu angehalten, Ludwig zu huldigen. Graf Johann erhält lebenslanges Wohnrecht im Haus auf der Burg in Kreuzenach. Graf Johann bestätigt, dass im Falle seines erbenlosen Todes sein verbliebener Anteil an Ludwig fällt, was auch bereits in einem Burgfrieden geregelt wurde. S1 = A. S 2 = Philipp von Daun. S 3 = Reinhard von Remchingen. S 4 = Johann von Sötern
BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 1166/1a
Rheinpfälzer U 5845 (=Altsig. der Urk. von 1502)
Grafschaft Sponheim Urkunden
Grafschaft Sponheim Urkunden >> 1401-1450
(1422 Dezember 13) 1502 Dezember 13
Äußere Beschreibung: Inseriert im Insert vom 14.12.1422, wiederum inseriert in Grafschaft Sponheim Urkunden 1308 (1502 Dezember 13)
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Überlieferungsart: Insert
Überlieferung: Insert
Unternummer: 1a
Medium: A = Analoges Archivale
Äußere Beschreibung: Inseriert im Insert vom 14.12.1422, wiederum inseriert in Grafschaft Sponheim Urkunden 1308 (1502 Dezember 13)
Überlieferung: Insert
Unternummer: 1a
Medium: A = Analoges Archivale
Äußere Beschreibung: Inseriert im Insert vom 14.12.1422, wiederum inseriert in Grafschaft Sponheim Urkunden 1308 (1502 Dezember 13)
Sponheim-Starkenburg: Johann V. Graf von
Pfalz: Ludwig III. von ("der Bärtige")
Daun-Oberstein: Philipp von
Remchingen: Reinhard von
Sötern: Johann von
Bad Kreuznach (Lkr. Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz)
Hottenbach (Lkr. Birgenfeld, Rheinland-Pfalz): kurtrierisches Lehen
Lonsheim (Lkr. Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz): kurkölnisches Lehen
Sohren (Rhein-Hunsrück-Kreis): Reichslehen
Sponheim, Grafschaft: Bestimmungen zum Kondominium
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:27 MESZ