Graf Johann (V.) von Sponheim-Starkenburg beurkundet, dass er ein
Viertel seines Viertels an der - gemeinsam mit der Kurpfalz regierten -
(Teil-)Grafschaft Sponheim-Kreuznach an Ludwig III. von der Pfalz
vorbehaltlich eines Rückkaufsrechts veräußert hat. Ausgenommen vom Verkauf
waren die Pflege Hottenbach als kurtrierisches, das Dorf Lonsheim als
kurkölnisches und die Pflege Sohren als kaiserliches Lehen. Den Kaufpreis
von 20.000 Goldgulden (Mainzer Währung) hat Herzog Ludwig bereits bezahlt.
Die Einwohner von Kreuznach und den zugehörigen Orten wurden durch Graf
Johann bereits ledig gesprochen und dazu angehalten, Ludwig zu huldigen.
Graf Johann erhält lebenslanges Wohnrecht im Haus auf der Burg in
Kreuzenach. Graf Johann bestätigt, dass im Falle seines erbenlosen Todes
sein verbliebener Anteil an Ludwig fällt, was auch bereits in einem
Burgfrieden geregelt wurde. S1 = A. S 2 = Philipp von Daun. S 3 = Reinhard
von Remchingen. S 4 = Johann von Sötern