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Enthält: Ehekontrakte des Friedensgerichts, 1813-1814; Akten des Stadtgerichts über Forderungen verschiedener Untertanen wegen im Kriegsdienst verloren gegangener Wagen, Pferde usw., 1820; Straf- und Zivilprozesse, Aufgebote und Todeserklärungen, Vormundschaften, Schutzaufsicht und Fürsorgeerziehung, Pflegschaften, Verwaltungs- und Personalakten, Register- und Konkursakten
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landgericht Fulda wurde mit der Trennung von Justiz und Verwaltung zum 1. Januar 1822 gebildet (kurh. GS 1821, S. 29, 69). Zum 1. Juli 1850 wurde es in die Justizämter Fulda I, II und III aufgeteilt (kurh. GS 1850, S. 15). Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde die drei Fuldaer Justizämter vereinigt und zum 1. September 1867 in „Amtsgericht Fulda“ umbenannt (PrJMBl. 1867).
Nachdem im Herbst 1945 nach den Kriegswirren die Rechtspflege wieder aufgenommen wurde, wurden die Bezirke der Amtsgerichte Großenlüder, Gersfeld, Hilders und Neuhof nicht wiedereröffnet. Sie wurden dem Amtsgericht Fulda zugeteilt. In den drei letztgenannten ehemaligen Amtsgerichtsorten wurden Zweigstellen des Amtsgerichts Fulda eingerichtet.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.