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Enthält: Ehekontrakte des Friedensgerichts, 1813-1814; Akten des Stadtgerichts über Forderungen verschiedener Untertanen wegen im Kriegsdienst verloren gegangener Wagen, Pferde usw., 1820; Straf- und Zivilprozesse, Aufgebote und Todeserklärungen, Vormundschaften, Schutzaufsicht und Fürsorgeerziehung, Pflegschaften, Verwaltungs- und Personalakten, Register- und Konkursakten
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landgericht Fulda wurde mit der Trennung von Justiz und Verwaltung zum 1. Januar 1822 gebildet (kurh. GS 1821, S. 29, 69). Zum 1. Juli 1850 wurde es in die Justizämter Fulda I, II und III aufgeteilt (kurh. GS 1850, S. 15). Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde die drei Fuldaer Justizämter vereinigt und zum 1. September 1867 in „Amtsgericht Fulda“ umbenannt (PrJMBl. 1867).
Nachdem im Herbst 1945 nach den Kriegswirren die Rechtspflege wieder aufgenommen wurde, wurden die Bezirke der Amtsgerichte Großenlüder, Gersfeld, Hilders und Neuhof nicht wiedereröffnet. Sie wurden dem Amtsgericht Fulda zugeteilt. In den drei letztgenannten ehemaligen Amtsgerichtsorten wurden Zweigstellen des Amtsgerichts Fulda eingerichtet.