Der öffentliche Notar Wilhelm Beltzinger bezeugt, dass vor ihm und den hinzugezogenen Zeugen in Ulm auf der Kanzlei der Priester Johann Hutz erschienen ist und bekannt hat, dass ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm die Kapelle im Heiliggeistspital [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] an der Siechenstube mit allen ihren Besitzungen und Einkünften übertragen haben. Er hat daher gelobt, auf seiner Pfründe persönlich zu residieren und dort alle einem Priester obliegenden Pflichten zu erfüllen, sich mit den ihm zugestandenen jährlichen Bezügen zu begnügen und keinerlei weitere Einkünfte zu fordern. Auch wird der die Kapelle ohne Zustimmung der Patronatsherren weder vertauschen noch jemand anderem verleihen oder sie verlassen. Verstößt er dagegen, dann verliert er die Pfründe. Auf seine Bitte hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument angefertigt.