Am 3. Juli 1484 erscheint vor dem Notar der Conrad Dulle, Dechant von St. Walburgis zu Meschede, erklärt seinen letzten Willen und ernennt zu Testamentsvollstreckern Hermann Gresemunt, Lizentiat der Theologie und Propst der Kirche St. Walburgis zu Soest, Johan Rarbecke, Thesaurar, Heinrich Berninckhausen, Scholaster, beides Kanoniker zu Meschede, Engelbert Vettel, Vikar zu Warstein, und Heinrich Fabri, Pastor der Pfarrkirche zu Meschede. Nach Bestimmungen über sein Begräbnis vermacht er u.a. dem Heinrich, Pastor in Brunskappel, seinem Verwandten, einmalig einen rheinischen Gulden, wenn er zu den Exequien gerufen werden will. Dem Scholaren Johan Lüninck vermacht er für die Studien (ad scholas) die Einkünfte eines Gnadenjahres und die Bücher, die er für die Studien benötigt, damit er für ihn bete. Die übrigen Bücher soll die Bibliothek in Meschede erhalten. Dem Hochaltar in der Mescheder Kirche vermacht er zwei bessere Tücher Leinwand, ein Tuch (mappa) genannt die "Engelsche twele" und zwei andere Tücher zum Reinigen der Hände in der Sakristei. Seine Äcker bzw. die kleine Hufe, die zur Zeit Gerhard Betteke in Warstein bebaut, bestimmt er für zwei Memorien, die eine für Vater und Mutter und die gesamte Ahnenreihe am Feste des hl. Bischofs Augustinus, da an diesem Tage seine Mutter gestorben ist. Die andere Memorie soll am Todestag des Erblassers für ihn und seinen Vater gehalten werden, und zwar mit Vigilien, Messen und Fürbitten. Der Bebauer dieser Äcker hat jährlich 3 1/2 Scheffel Roggen und 3 1/2 Scheffel Gerste auf Petri Stuhlfeier zu entrichten. Von diesen Einkünften ist zuvor der Stadt Warstein (civitati in Warsten) für jeden Scheffel der Schoß zu bezahlen, und zwar fünf oder sechs Pfennige je nach Festsetzung (taxa) der Stadt. Dem Dechanten und dem Kapitel vermacht der Testator zwei besiegelte Urkunden, eine, in der der Erblasser eine Rente von sechs Schillingen von Johan Snepper, Bürger in Warstein, gekauft hat, die andere über eine Rente von fünf Schillingen, die er von Johan Goschalci erworben hat. Für die Rente von sechs Schillingen haben die Bedachten ein Fest vom Leib des Herrn am Sonntag nach Lucia zu feiern, und zwar mit neun Lektione, wie es in der Oktav von Fonleichnam [...] üblich ist. In der ersten Messe ist das hl. Sakrament auf den Hochaltar zu erheben. Das Responsorium von Fronleichnam ist zu singen. An der Station im Kreuzgang (in statione in ambitu) ist für die Verstorbenen zu beten. Während der Messe soll für den Priester eine Kollekte gehalten werden. Von den fünf Schillingen ist einer an diesem Tage zu verwenden für Weizenbrot für die Armen. Die übrigen vier sind bestimmt für das Offizium an Gründonnerstag (cena Domini) bei der Fußwaschung, die im Kapitelshause stattzufinden pflegte. Diese soll nun von Dechant und Kapitel mitten in der Kirche vorgenommen werden, wobei dieses Offizium nach der Messe gesungen werden soll. Nach der Fuußwaschung hat der Frühmeßner eine kurze Ansprache (sermonem) an das Volk zu halten und für den Erblasser zu beten. Danach haben der Dechant und die übrigen Bestimmten (deputati) das Brot und den Wein zu segnen und den Tisch vor den Altar zu stellen. Darauf sind die Herrensemmeln zu legen und der Wein zu stellen. Jede Herrensemmel für die Mitglieder des Kapitels und den Frühmeßner soll mit drei Pfennigen aufgebessert werden. Zu den Herrensemmeln soll eine von 16 Pfennigen beschafft werden, von der jeder etwas erhalten soll. Zum Herrenwein soll eine halbe Sextar Wein hinzukommen, die für ehrenhafte Personen bestimmt ist, die an dem Offizium teilnehmen. Ein Pfund an Gewicht (? libra terszie) soll den Herren vom Kapitel gereicht werden, wie es üblich ist. Nach dem Offizium soll zu den 30 Pfennigen, den 30 Fischen (ruscopos) und den 30 Weizenbrötchen (cuneos), die das Kapitel den Armen zu gehen pflegt, jeweils die gleiche Anzahl hinzugefügt werden, und jeder soll etwas erhalten. Für dieses Offizium vermacht der Erblasser auch dem Kapitel seine Wiese in der Nähe der Liit [zwischen Mülheim und Belecke], die er von Johan und Arnold gen. de Vogede laut eines Chirographs gekauft hat. Diese Wiese hat er an einen Bürger aus Belecke (Bedelke) namens Robbeke verpachtet, der dafür jährlich 14 Schillinge zahlt. Außerdem vermacht der Erblasser für dieses Offizium fünf Scheffel Hartkorn oder neun Schillinge aus dem Acker bzw. der Hufe zu Warstein, die jetzt die Witwe des Gerhard Snepper und ihr Sohn Johannes bebauen. Bei Säumigkeit kann das Kapitel die Äcker zurücknehmen. Von den Einkünften des Gnadenjahrs, von denen die Memorie für den Testator bestritten wird, soll auch eine Memorie für den Herrn Johannes Beyer am Feste von Clemens gehalten werden, da dieser Johannes keine Memorie besitzt, obwohl das Kapitel dessen Einkünfte von zwei Gnadenjahren erhalten hatte. Davon mußten aber zunächst die Gläubiger befriedigt werden, wie es aus der Abrechnung hervorgeht. Wegen der besonderen Freundschaft des Erblassers zu dem Johannes soll nun auf seine Kosten dessen Memorie gefeiert werden, obwohl Theoderich Beyer, der Onkel des Johannes, das Haus, die Äcker und einen Garten erhalten hatte und dafür eine Memorie für den Neffen hätte stiften können, da die Hälfte der Güter diesem gehörte. Weiter vermacht der Testator seinen besten schwarzen Mantel mit dem Pelzfutter (fodero) der Mescheder Kirche für eine Kasel. Die Testamentsvollstrecker sollen auf den Mantel ein weißes Kreuz und eine Stola anbringen lassen. Wenn das nicht geht, soll der Mantel verkauft und dafür eine andere Kasel gekauft werden. Den Klausnerinnen zu Odacker (Oitacker) vermacht der Erblasser den Garten bei Warstein, den zur Zeit der gen. Plucker bebaut, für eine an seinem Todestag zu haltende Memorie. Von diesem Garten fallen jährlich 15 Pfennige, an. Wenn das Kapitel über dem Chor einen Turm errichten will mit einer Glocke, sollen die Testamentsvollstrecker dafür zwei große Töpfe und einen Gulden geben. Für das Vergolden des Gefäßes (synum) des hl. Kreuzes bestimmt der Erblasser einen Nobilis [engl. Goldmünze, auch am Niederrhein verbreitet]. Seinen Speicher (promptuarium), der in seinem Wohnhause vor dem Fenster steht, zwei Sessel in diesem Hause, und ein Bett, das in der vorderen Kammer des Hauses (domus claustralis) sich befindet, vermacht er dem Hermann Gresemunt, ebenso eine Rentverschreibung, die er einst von Johan Tilen gekauft hat, für fromme Zwecke. Den Nonnen in Benninghausen schenkt er drei Gulden, damit sie für ihn beten. Wenn nach den Exequien von dem Vermögen noch etwas übrig ist, soll es Gresemunt nach Gutdünken für fromme Zwecke verwenden. Wenn der Erblasser sonst etwas früher geschenkt oder verordnet hat, soll dies gültig bleiben. Geschehen in Meschede im Hause des Testators. Zeugen: Noldekin Schulte in Stockhausen und Johan Steyneman, Bürger in Sundern. Beglaubigung durch den Notar Tilman Cleyndanck von Arnsberg.