Johann Wilhelm von Roth ("Rot") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bei Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Ulmer Ratsherren Johann Lieber, Klaus Besserer und Veit Fingerlin, derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm sowie Verwalter der Neerpfründe im Ulmer Münster, eine Selde in Roth zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf zwischen der Witwe des Johann Ul und der Gemeindegasse sowie 5 Jauchert Äcker. Er verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und den Baupflegern davon jährlich 3 Gulden als Zins in Ulm zu entrichten. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde veräußern. Bei solchen und anderen Besitzveränderungen stehen den Pflegern von dem bisherigen Besitzer 1 Groschen als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.