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Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 23. November 1630 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Jungfer Anne Grüters, Tochter des verstorbenen Conrad Grüters zum Uhlenkotten, deren Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 20 Reichstaler, zahlbar in termino S. Catharinae Virgiis et Martyris ab dem Jahr 1631 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 400 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk des Conrad Holtgreve, Rektor des Jesuitenkollegs Münster, vom 23. November 1672, dass aus dem Kapital der obigen Rentverschreibung 100 Reichstaler den Armen Studenten im Marianerhaus von der Anna Grüters als Memorienstiftung zediert wurden. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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