Hans von Erlenbach, Viztum des Herrn von Mainz zu Aschaffenburg, entscheidet in dem Streit zwischen Wilhelm, Grafen zu Wertheim, und den Bürgern der Stadt Obernburg wegen einem Haus zu Obernburg: Wenn die Bürger durch den Bürgermeister den Beweis erbringen können, daß sie das Haus mit dem Zins richtig aufgesagt haben, so soll es Graf Wilhelm gelten lassen, und sie sollen ihm keinen Zins mehr zu geben schuldig sein. Wenn aber der Graf beweisen kann, daß sich das Haus seit der Zeit ihrer Übernahme verschlechtert hat, so müssen sie ihm das ersetzen. Vier Männer von jeder Partei zwei, sollen über den Schadenersatz entscheiden. Hans von Erlenbach entscheidet das auf den Eid hin, den er seinem Herrn von Mainz geleistet hat, und damit die Parteien die weiteren Beweise erbringen können, bestimmt er ihnen einen Tag nach Aschaffenburg auf dinstag noch sant vites tag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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