Straßenbauämter: Straßenbauamt Marburg (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
190 c Marburg
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Bauen und Verkehr >> Straßenbauämter
1892-1974
Enthält: Personal- und Versorgungsakten
Bestandsgeschichte: Die Abgabe der Unterlagen des Straßenbauamtes Marburg erfolgte im Jahre1983 und 2014
Acc. 1977/27, 1978/19 und 2014/25
Geschichte des Bestandsbildners: Das Hessische Straßenbauamt Marburg war eine untere Landesbehörde, die der Dienst- und Fachaufsicht des Hessischen Landesamts für Straßenbau unterstand. Neben den allgemeinen Aufgaben des Straßenbaus (siehe 190c Hessisches Landesamt für Straßenbau in Wiesbaden) obliegt der Behörde auch die Förderung und Koordination des Öffentlichen Personennahverkehrs. Der Dienstbezirk umfasste bis in die 1990er Jahre hinein die Landkreise Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf (teilweise) und den ehemaligen Landkreis Frankenberg. Seit Mitte der 90er Jahre umfassten die Kompetenzen nur noch den Landkreis Marburg-Biedenkopf. 1995 wurde die Behörde in Amt für Straßen- und Verkehrswesen Marburg umbenannt.
Findmittel: Abgabelisten, unverzeichnet
Referent: Frau Enke
Zusatzinformationen: letzte Aktualisierung: 18.07.2016
Bestandsgeschichte: Die Abgabe der Unterlagen des Straßenbauamtes Marburg erfolgte im Jahre1983 und 2014
Acc. 1977/27, 1978/19 und 2014/25
Geschichte des Bestandsbildners: Das Hessische Straßenbauamt Marburg war eine untere Landesbehörde, die der Dienst- und Fachaufsicht des Hessischen Landesamts für Straßenbau unterstand. Neben den allgemeinen Aufgaben des Straßenbaus (siehe 190c Hessisches Landesamt für Straßenbau in Wiesbaden) obliegt der Behörde auch die Förderung und Koordination des Öffentlichen Personennahverkehrs. Der Dienstbezirk umfasste bis in die 1990er Jahre hinein die Landkreise Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf (teilweise) und den ehemaligen Landkreis Frankenberg. Seit Mitte der 90er Jahre umfassten die Kompetenzen nur noch den Landkreis Marburg-Biedenkopf. 1995 wurde die Behörde in Amt für Straßen- und Verkehrswesen Marburg umbenannt.
Findmittel: Abgabelisten, unverzeichnet
Referent: Frau Enke
Zusatzinformationen: letzte Aktualisierung: 18.07.2016
1,5 MM
Bestand
Korrespondierende Archivalien: • Bestand 191 Wasserwirtschaftsämter
• Bestand 220 Landeshauptmann
• Bestand 235 Landeshochbauverwaltung
• Bestand 409 Personalbögen
Korrespondierende Archivalien: Karten im Bestand Karten, Pläne und Zeichnungen
• Bestand 220 Landeshauptmann
• Bestand 235 Landeshochbauverwaltung
• Bestand 409 Personalbögen
Korrespondierende Archivalien: Karten im Bestand Karten, Pläne und Zeichnungen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 08:12 MESZ