Kaiser Friedrich [III.] entscheidet in der Appellation des Propstes Bernhard [II.] und des Konvents zu Berchtesgaden im Prozess gegen die Bürger von Hallein wegen des Salztransports zu [Markt-]Schellenberg, dass die Parteien sich innerhalb einer bestimmten Frist in Salzburg gütlich einigen sollen. Sollte diese Einigung nicht zustande kommen, werde er Meister Hartung beauftragen, in Salzburg ein endgültiges Urteil zu fällen.; S: Kaiser Friedrich [III.]