Georg Rubin aus Urbach im Schorndorfer Amt [Ober- oder Unterurbach Kr. Waiblingen] unter dem Verdacht des Wildfrevels zu Stuttgart gef., jedoch auf seine, seiner Mutter und Freundschaft Bitten, sowie in Ansehung seiner Jugend begnadigt und freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, seine Atzung selbst zu bezahlen, mit 200 fl Sicherheit zu leisten, sich auch auf Mahnung zu stellen, falls sich erweisen sollte, dass er die Wahrheit verschwiegen hat, und jede Art Waidwerk zu meiden, vielmehr auf den württembergischen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten und alle des Wildfrevels Verdächtigen unverzüglich der Obrigkeit bzw. dem Forstmeister anzuzeigen. Er setzt seine Mutter als Bürge ein, die bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft Württemberg mit 200 fl aus ihrem Hab und Gut verfallen sein soll, nämlich aus einer Behausung mit Keller und Garten zu Urbach, zwischen Leonhard Marx und der Gemeinde gelegen, zinst der Herrschaft Württemberg 1 lb 1 ß h, und einem Morgen Weingarten im Elsäß, an dem gemeinen Weg und ihrem eigenen Grundstück gelegen, zinst auch der Herrschaft Württemberg 1 ß h. Rubin hatte sich wider landesherrlicher Gebote zu Gmünd eine Feuerbüchse machen lassen und war mit ihr im Wald Conenberg verdächtig herumgelaufen. Er soll ferner um Johannis den Kornschützen von Plüderhausen nach Wildsäuen gefragt, auch gegenüber zweien aus Plüderhausen bei der Sägmühle zu Waldhausen geäußert haben, er wolle sich mit seiner Büchse Fleisch ins Haus schaffen. Bürge: Magdalena Rubin, Witwe des Hans Rubin, zu Urbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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