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Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms
I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie an
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1801-1840
1818 Mai 1
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Fulda den ersten Mai eintausend achthundert achtzehn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie an den schenkischen Förster Georg Mannss aus Buchenau, der dafür bei einer Versteigerung am meisten geboten hatte, gemäß eines Beschlusses von 1817 Dezember 19 (Cassel den 19ten December 1817) die Gastwirtschaft Zum Hirsch in Buchenau in Form eines Erblehns verkauft hat. Zu der Wirtschaft gehören Scheune, Pferdestall, Schweinestall, Hühner- und Brauhaus, dazu ein Morgen und 13 Ruten große Gärten, die sechs Haufen Futter einbringen, sowie ein 125,25 Ruten großer Acker zu zwei Maß Aussaat. Der Verkaufspreis beträgt 801 Gulden. Der Verkauf ist zu folgenden Bedingungen erfolgt: 1. Georg Mannss hat das Brau-, Schank- und Beherbergungsrecht. Er ist verpflichtet, allen polizeilichen Anordnungen Folge zu leisten. Das Recht, Branntwein zu brennen, kann er nur gegen eine spezielle Konzession erhalten. Hinsichtlich des Abwasserrechts (canalitätsgerechtsame) hat er jeder herrschaftlichen Anordnung nachzukommen. 2. Georg Manns ist verpflichtet, jährlich an das kurfürstliche Rentamt in Fürsteneck im Amt Eiterfeld 25 Gulden Erbzins für die Wirtschaft, zwölf Kreuzer Geldzins für den Garten und sechs Köpfchen Roggen als Getreidezins von dem Acker zu entrichten, dazu die jeweils anteilige Grundsteuer. Die Zahlung der Grundzinsen ist erstmals im Jahr 1818 fällig; die Entrichtung der Grundsteuer beginnt ab 1818 Januar 1. Änderungen in der Besteuerung muss Georg Manns akzeptieren. 3. Er hat die Wirtschaft als Erblehen erhalten und muss daher bei Fälligkeit den Rekognitionszins zahlen. 4. Georg Manns hat die pflichtgemäßen Kreissteuern (kreisschuldigkeit) und andere indirekte Abgaben zu den jetzt gültigen Konditionen zu entrichten. 5. Die Hälfte der Kaufsumme war bis 1818 Februar 25 an das Rentamt in Fürsteneck zu zahlen, die andere Hälfte wird 1818 August 25 fällig. Bis zum endgültigen Kaufabschluss lastet auf den genannten Grundstücken eine gesetzliche Hypothek. Bei der Aushändigung der Erburkunde muss das Zertifikat über diese Hypothek bei der gemeinen Inspektion eingereicht werden. Die Verkaufsurkunde ist in zweifacher Form ausgefertigt worden. Siegelankündigung [großes Regierungssiegel]. Ankündigung der Unterfertigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel) - Georg Manns hat 1818 Mai 29 (Fürsteneck den 29ten Mai 1818) den Erhalt des Kaufbriefs durch das kurfürstliche Rentamt bestätigt. (siehe Abbildungen: 6. Seite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: der förster Manss)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kurfürstliche Regierung Fulda
Der Beschluss von 1817 Dezember 19 ist im Bestand Urk. 75 nicht überliefert.
Köpfchen ist ein spezielles Maß für Saatgut.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.