Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 3015
Wismar S 137 (W S 4 n. 137)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1697-1700) 01.07.1700-03.07.1700 (1952)
Kläger: (2) Sekretär Friedrich Hertel, Amtmann Steinkopf, Adam Toppell und Andreas Sens als Vormünder der Kinder des Küchenmeisters Andreas Scheffusen
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Friedrich Hertel (A), Dr. Johann Heinrich Gröning (P)
Fallbeschreibung: Andreas Scheffusen hatte 1697 der Stadt Wismar 3.000 Rtlr zu 3% Zinsen geliehen. Dieses Geld hatten die Kl. rechtzeitig gekündigt, um sie dem Herrn H. H. von Pressentin zum Kauf des Gutes Weitendorf zu leihen. Die Kündigung war zunächst von der Akzisekammer bestätigt worden, am 28.06. erfahren die Kl. jedoch, daß der Rat das Geld zur Reparatur der Schäden, die durch die Explosion der Pulvertürme 1699 entstanden waren, eingesetzt hatte und es nicht auszahlen kann. Kl. erbitten Mandat an Bekl., ihnen das Geld umgehend auszuzahlen, damit sie ihrem Vertrag mit Pressentin nachkommen können. Das Tribunal fordert den Rat am selben Tag entsprechend zur Zahlung bzw. zur Beibringung der Gegenargumente auf, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1700
Prozessbeilagen: (7) Obligation der Stadt Wismar über 3000 Rtlr vom 19.06.1697; Briefe Pressentins an Hertel vom 28. und 30.06.1700; Archivhinweis auf Ablage der weiteren Überlieferung von 1952
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Friedrich Hertel (A), Dr. Johann Heinrich Gröning (P)
Fallbeschreibung: Andreas Scheffusen hatte 1697 der Stadt Wismar 3.000 Rtlr zu 3% Zinsen geliehen. Dieses Geld hatten die Kl. rechtzeitig gekündigt, um sie dem Herrn H. H. von Pressentin zum Kauf des Gutes Weitendorf zu leihen. Die Kündigung war zunächst von der Akzisekammer bestätigt worden, am 28.06. erfahren die Kl. jedoch, daß der Rat das Geld zur Reparatur der Schäden, die durch die Explosion der Pulvertürme 1699 entstanden waren, eingesetzt hatte und es nicht auszahlen kann. Kl. erbitten Mandat an Bekl., ihnen das Geld umgehend auszuzahlen, damit sie ihrem Vertrag mit Pressentin nachkommen können. Das Tribunal fordert den Rat am selben Tag entsprechend zur Zahlung bzw. zur Beibringung der Gegenargumente auf, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1700
Prozessbeilagen: (7) Obligation der Stadt Wismar über 3000 Rtlr vom 19.06.1697; Briefe Pressentins an Hertel vom 28. und 30.06.1700; Archivhinweis auf Ablage der weiteren Überlieferung von 1952
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ