Pistole statt Posaune - Rechnungshof will Landespolizeiorchester abschaffen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 R130024/202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013 >> Unterlagen
11. Juli 2013
Schluss mit Trommeln, Flöten und Posaunen. Stattdessen bitte: Rennen, Schießen und Schlagen. Das könnte den Musikern des Landespolizeiorchesters blühen - wenn es nach dem Landesrechnungshof geht.
"Jeder Beamte soll sich wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Das spart 2 Millionen Euro im Jahr", sagt Ria Taxis vom Landesrechnungshof und meint: "Die jetzigen Musikanten sollen künftig Streife fahren und Verbrecher jagen." Das Orchester sei nutzloser Luxus. Es probe vor allem und trete viel zu selten auf.
Für Joachim Lautensack, den Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, ist klar: "Das sind Vollblutmusiker. Die können nicht mit der Waffe in der Hand auf die Straße."
"Jeder Beamte soll sich wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Das spart 2 Millionen Euro im Jahr", sagt Ria Taxis vom Landesrechnungshof und meint: "Die jetzigen Musikanten sollen künftig Streife fahren und Verbrecher jagen." Das Orchester sei nutzloser Luxus. Es probe vor allem und trete viel zu selten auf.
Für Joachim Lautensack, den Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, ist klar: "Das sind Vollblutmusiker. Die können nicht mit der Waffe in der Hand auf die Straße."
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Audio-Visuelle Medien
Lautensack, Joachim; stellvertretender Vorsitzender Beamtenbund Baden-Württemberg, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg
Scholl, Toni
Taxis, Ria; Juristin, 1958-
Polizei: Landespolizeiorchester
Rechnungshof Baden-Württemberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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