Hanns Miller, des (+) Jäcklin Millers Sohn, zu Gerhausen ("Gerhusen"), gefangengesetzt, weil er gegen seine Verschreibung gehandelt, gegen etliche ehrbare Leute schmählich vorgegangen ist, verspricht, in kein Wirtshaus und Gesellschaften mehr zu gehen und ohne Erlaubnis kein Messer noch Gewehr außer einem Heide-, Reis- oder Brotmesser und was er zum Zimmerhandwerk benötigt, bei sich zu haben und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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