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Erzbischof Gregor von Salzburg inkorporiert dem Dekan und den Kanonikern der Salzburger Kirche die Pfarrkirche St. Peter in Irnig (1) mit allen - auf insgesamt 25 Mark Silber geschätzten - Einkünften, da diese über nur geringe Pfründen verfügen und in der Oblei so kümmerliche Einkünfte beziehen, dass sie den Gottesdienst bei Tag und Nacht persönlich überwachen müssen und sich als Personen adeliger Herkunft keinen standesgemäßen Lebensunterhalt leisten können. Er behält sich und seinen Nachfolgern die Investitur [pleno jure instituendi] eines Vikars vor und verfügt, dass die Messfeiern dort nicht eingeschränkt werden dürfen und die Kollatur [collatio] der Kirche weiterhin im Besitz eines Erzbischofs von Salzburg verbleibt. Empfänger: Salzburg: Domkapitel. Siegler: S: Salzburg, Erzbischof Gregor

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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