Johann Herse Mollers, Kleriker der Mainzer Diözese und päpstlicher und kaiserlicher Notar, bekundet auf das wegen seiner und des Rats 'unmuesße he...
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Urk. 21, 216
Urk. 21, A II Eschwege, Augustinerkloster
Urk. 21 Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II]
Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1504 Mai 19
Ausfert. auf Perg. mit dem Notariatsinstrument
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 'Gescheen . . . der indiction soebh, am neuwnzigsten (!) tage des mondes May, des sontags vor phingsten umb mittagszit', im ersten Jahre der Regierung Papst Julius' II.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Herse Mollers, Kleriker der Mainzer Diözese und päpstlicher und kaiserlicher Notar, bekundet auf das wegen seiner und des Rats 'unmuesße herzogs halber' ergangene, von den dortigen Augustinern ausgewirkte Gebot des Schultheißen Anthonn Lorber zu Eschewe (auch Eschweg), daß heute vor ihm und den unten benannten Zeugen die Bürger Lorenttz Meler, Petter Tyle und Claus Koboldt daselbst in Sachen zwischen dem Augustinerkloster und Berld und Hanß Keudell wegen des Klosterguts zu Swebde folgende Aussagen gemacht haben, da ihretwegen 'heherffartten und ires lips abgang sich zu versorgen ist': Her Henrich Ymmenhußen, Konventsbruder der Augustiner, habe den † Klostermeier zu Swebd Herman Groesß auf seinem Krankenbette 8 Tage ungefähr vor seinem Tode gefragt: 'Hermann Groesß hostu icht dein leblangk, dwil du des closters gutter undterghabt habst (!), dovon den Keudelln nach ye gedient'? Darauf habe dieser geantwortet: 'Nein, ich hab wietter nicht gedient, wen als mein nachbuer punder und pober mir'. Darauf habe der Augustiner abermals gefragt: ' Hostu auch dan von denselben unsirn guttern gedient'? Groesß habe wieder geantwortet: 'Nein, von uwern guttern nicht' und daneben gesprochen: 'Hoeret Ire menner eben zu, was ich redd'.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hans Voygley und Adam Konemundt, beide Bürger zu Eschewe.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 735.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Herse Mollers, Kleriker der Mainzer Diözese und päpstlicher und kaiserlicher Notar, bekundet auf das wegen seiner und des Rats 'unmuesße herzogs halber' ergangene, von den dortigen Augustinern ausgewirkte Gebot des Schultheißen Anthonn Lorber zu Eschewe (auch Eschweg), daß heute vor ihm und den unten benannten Zeugen die Bürger Lorenttz Meler, Petter Tyle und Claus Koboldt daselbst in Sachen zwischen dem Augustinerkloster und Berld und Hanß Keudell wegen des Klosterguts zu Swebde folgende Aussagen gemacht haben, da ihretwegen 'heherffartten und ires lips abgang sich zu versorgen ist': Her Henrich Ymmenhußen, Konventsbruder der Augustiner, habe den † Klostermeier zu Swebd Herman Groesß auf seinem Krankenbette 8 Tage ungefähr vor seinem Tode gefragt: 'Hermann Groesß hostu icht dein leblangk, dwil du des closters gutter undterghabt habst (!), dovon den Keudelln nach ye gedient'? Darauf habe dieser geantwortet: 'Nein, ich hab wietter nicht gedient, wen als mein nachbuer punder und pober mir'. Darauf habe der Augustiner abermals gefragt: ' Hostu auch dan von denselben unsirn guttern gedient'? Groesß habe wieder geantwortet: 'Nein, von uwern guttern nicht' und daneben gesprochen: 'Hoeret Ire menner eben zu, was ich redd'.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hans Voygley und Adam Konemundt, beide Bürger zu Eschewe.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 735.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ