Walter Seiboth (Sybot), Kaplan am Leonhardsaltar in der Veldnerinkapelle, überträgt den Kaplänen am Leonhards- und Ambrosiusaltar zu einem Jahrtag für sich, seinen Vater und seine Mutter Margarethe Müllerin, seine Vorfahren und Nachkommen zu Rückertshausen (Rickerßhusen), zwei Güter (Inhaber 1: Gremer, Gült: 10 Schilling Heller, 1 Scheffel Roggen, 4 Viertel Hafer, 1 Herbsthuhn, 1 Fastnachtshuhn; Inhaber 2: Els Beheim von Eschental, Gült: 16 Schilling Heller, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn - beide: Dienst, Hauptrecht) und einen Weinberg (Inhaber: Gremer, Gült: 1 Schilling Heller, 1 Herbsthuhn), zu Reinsweiler (Reinoltzwiler) ein Gut (Inhaber: Walter Rot von Altdorf, Gült 2 1/2 Pfund Heller), zu den Wiesen mit in Tagweiden festgelegten Größen (Winkelwiese, Lindewiese, Brandwiese, Bündwiese, Wiese zu der kalten Schuden) und Hölzer (Lindach, das Holz, das Kalwe von Altdorf zur Hälfte hat, Holz am Burgberg) gehören. Der Jahrtag soll in der Michaelskirche mit dem Pfarrer, seinen Gesellen, allen Priestern und Kaplänen, von jedem Altaristen an seinem Altar, mit Vigil, Seelmessen, Placebo nachts und morgens und am Grabe gehalten werden. Von den Einnahmen sollen die Heiligen 8 Schilling Heller für die Kerzen, die Armen 3 Schilling Heller für je ein Hellerbrot, der Mesner 1 Schilling Heller erhalten. Der Rest soll unter die Priester und den Schulmeister gleich geteilt werden. Anweisungen bei Behinderung oder Versäumnis der Jahrzeit werden gegeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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