Die Kurfürsten des Reichs, Erzbischöfe Daniel zu Mainz, Johann zu Trier, Friedrich zu Köln, Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Herzog August zu Sachsen, Markgraf Joachim zu Brandenburg, welche sich zur Wahl eines römischen Königs in Frankfurt versammelt am 24. November den Erzherzog Maximilian von Österreich gewählt und darauf des entstandenen Aufenthalts, der ungünstigen Jahreszeit und der mangelnden Konservation des Kölner Erzbischofes wegen der Krönung jedenfalls zu Frankfurt am Tag des H. Apostels Andreas (30. November) in der St. Bartholomäuskirche vorgenommen, erklären dem Kapitel B. M. zu Aachen, daß diese Krönung den Rechten und Privilegien des Stifts in keiner Weise präjudizieren und Abbruch tun solle. G. zu Frankfurt am Main, Dienstags nach Andrae Apostoli anno domini Millesimo Quingentesimo sexagesimo secundo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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