Werden. -Franz Arnold Josef Schorn, fürstl. -essendischer Hofrat, bekundet, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod seines Vaters Dr. iur. utr. Philipp Wilhelm Georg Schorn, fürstl. -essendischen Geheimen Rats, mit dem Lehngut Hobirck im Stift Werden und Kirchspiel Kettwig zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Ludger Albert Lauten, Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Unterschrift