Dietrich, Graf zu Manderscheid, Herr zu Schleiden und Neuenstein (Nuwenstein), quittiert Erzbischof Johann von Trier, dem er mit etlichen Rittern gedient hatte, die Bezahlung, die er für den erlittenen Schaden erhalten hat. Das ihm zustehende Dienstgeld bleibt davon ausgenommen. Es handelt sich um (a) 60 Gulden für einen eingegangenen Schimmel, als seine Herren, der Bischof [Georg] von Metz und Markgraf Markus (Marckes), von einem von Schauenburg gefangengenommen wurden und zu Isenheim (Issenhein) im Gefängnis lagen. - (b) 25 Gulden für das Pferd des Edelmannes Spieß von Büllesheim (Speiß van Bolleshem) und für den Harnisch und für die Armbrust seines Knechtes, als er mit 64 Pferden den Krieg seines Herrn gegen den von Isenburg unterstützte und in Wiesbaden (Wissebaden), Hofheim (Hoffem) und Mainz gewesen war. - (c) 48 Gulden für einen Reithengst sowie für das Reitpferd eines Knechtes seines Dieners Johann von Are 8 oberländische Gulden, als er dem Erzbischof mit 20 reisigen Pferden gegen den von Isenburg diente und er mit dem Grafen [Georg] von Sayn und Ulrich von Eltz ghen Eikgesteyne geschickt wurde, als der Pfalzgraf vor dem Rheingau (Rinckgauwe) lag. - (d) 10 Gulden für das erschossene Reitpferd von Dunges' Sohn, als man ihn mit Johann von Befort beauftragte, gegen den Grafen [Philipp] von Katzenelnbogen zu reiten und als sie Gefangene bei Nastätten (Nassteden) machten und diese nach Nassau führten. - Der Graf bestätigt für sich und seine Diener - Jakob, Burggraf zu Rheineck (Rinecke), Sohn zu Bruch, mit drei Pferden, Johann von Eynatten (Eineten) mit vier Pferden, Gerhard von Blens (Blensse) mit drei Pferden, Johann von Heimbach der Junge, der Sohn Leparts, und Colin (Koelen) von der Neuerburg mit drei Pferden, Gerlach von Manderscheid mit zwei Pferden und Johann von Ahr mit drei Pferden - den Erhalt der aufgeführten Bezahlung. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., Textkorrekturen - Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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