Georg, kaiserlicher Reichshofrat und Kämmerer, und Hans, Präsident des kaiserlichen Kammergerichts, beide Gebrüder und Grafen von Montfort, Herren zu Tettnang, Argen etc., beurkunden für sich selbst und auch namens ihrer Brüder Antoni und Wolfgang, dass sich ihre Leibeigene Ursula Seyfried zu Lustensbach, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Peter Seyfried und der Christina Mayer, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, aus ihrer bzw. der Herrschaft Tettnang Leibherrschaft freigekauft hat. Also entbinden die Aussteller die Seyfried von ihrem Eid, sprechen sie auch namens ihrer Brüder und ihrer aller Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten, dass sie künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern orten Irs gefallens" annimmt, unbehindert durch sie, die Aussteller, die auch namens ihrer Mitinteressenten hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum verzichten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner