Georg, kaiserlicher Reichshofrat und Kämmerer, und Hans, Präsident des kaiserlichen Kammergerichts, beide Gebrüder und Grafen von Montfort, Herren zu Tettnang, Argen etc., beurkunden für sich selbst und auch namens ihrer Brüder Antoni und Wolfgang, dass sich ihre Leibeigene Ursula Seyfried zu Lustensbach, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Peter Seyfried und der Christina Mayer, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, aus ihrer bzw. der Herrschaft Tettnang Leibherrschaft freigekauft hat. Also entbinden die Aussteller die Seyfried von ihrem Eid, sprechen sie auch namens ihrer Brüder und ihrer aller Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten, dass sie künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern orten Irs gefallens" annimmt, unbehindert durch sie, die Aussteller, die auch namens ihrer Mitinteressenten hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum verzichten.
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Georg, kaiserlicher Reichshofrat und Kämmerer, und Hans, Präsident des kaiserlichen Kammergerichts, beide Gebrüder und Grafen von Montfort, Herren zu Tettnang, Argen etc., beurkunden für sich selbst und auch namens ihrer Brüder Antoni und Wolfgang, dass sich ihre Leibeigene Ursula Seyfried zu Lustensbach, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Peter Seyfried und der Christina Mayer, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, aus ihrer bzw. der Herrschaft Tettnang Leibherrschaft freigekauft hat. Also entbinden die Aussteller die Seyfried von ihrem Eid, sprechen sie auch namens ihrer Brüder und ihrer aller Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten, dass sie künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern orten Irs gefallens" annimmt, unbehindert durch sie, die Aussteller, die auch namens ihrer Mitinteressenten hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum verzichten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3183
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1585 Juli 11
11,7 x 33,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Graf Georg von Montfort; Graf Hans von Montfort
Empfänger: Ursula Seyfried
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Anmerkungen: Im zweiten Teil gibt die Urkunde den Vornamen der Freigelassenen irrtümlich mit Christina an.
Empfänger: Ursula Seyfried
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Anmerkungen: Im zweiten Teil gibt die Urkunde den Vornamen der Freigelassenen irrtümlich mit Christina an.
Mayer, Christina
Montfort, Anton I. von; Graf, ca. 16. Jh.
Montfort, Wolfgang III. von; Graf, -1617
Seyfried, Peter; Bürgermeister, 1950-2019
Seyfried, Ursula
Argen = Langenargen FN
Lustensbach : Neukirch FN
Tettnang FN
Tettnang FN; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
15.04.2025, 08:35 MESZ
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