Vertrag zwischen Markgraf Jakob III. von Baden-Hachberg und dem Kloster Tennenbach wegen Steingruben, wegen des Reutezehntens und einer Forstordnung zu Mosbach und Glashausen [Glasig], einer Abgabe an den Abt von jährlich zwei lb. Pfennig und acht Malter Haber wegen Eigentum, Zehnten, Zinsen, Drittel und Fälle zu Bildstein und Dürrenhof, Erneuerung der Zinse, vier Sester Haber vom Vorhof in Keppenbach, des Zehntens von den neuen Reben im Sonnenbühl, des Schäfers zu Hardern und dessen Beholzigung zu Weisweil, eines Falles zu Bischofingen in den Dinghof zu Küchlinsbergen gehörig, Marksteinsetzung, der Schatzung, des Abts Gütern zu Mundingen etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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