(1) J 1840 (2)~Kläger: Jude Josef Isaak, Detmold, (3)~Beklagter: Lipp. Vormundschaft und Konsorten, nämlich die lipp. Kanzlei; als Intervenient Kammerrat Adam Leopold Petri, Detmold, (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1740 ( Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann Prokuratoren (Bekl.): für Petri: Dr. Johann Ludwig Pfeiffer 1739 ( Subst.: Dr. Johann Wilhelm Ludolf (5)~Prozessart: Mandati de cassando commissionem nulliter decretam et respective administrando celerem et impartialem justitiam exequendoque propriam succesive lata interlocuta sine clausula Streitgegenstand: Isaak erklärt, er habe dem ehemaligen Kammerrat Kühnemann auf zwei in der Detmolder Neustadt gelegene Häuser, die er seit 1726 gemietet habe, 1732 1000 Rtlr. geliehen. 1733 habe Kammerrat Petri von Kühnemanns Schwiegersohn, Lieutenant Zanthier, eines der Häuser gekauft und das andere als Sicherheit für Gelder erhalten. Er habe eine Räumungsklage an der Kanzlei eingeleitet und da er (= Isaak) zu dieser Zeit bereits inhaftiert und seiner Unterlagen beraubt war (vgl. dazu L 82 Nr. 338 (J 1808)), habe er sich dagegen nicht hinreichend wehren können und angesichts der angedrohten Räumung habe seine Frau die geforderten jährlich 50 Rtlr. bezahlt. In dem mit seiner Freilassung verbundenen Vergleich sei ihm unparteiische Justiz über seine Ansprüche an den Häusern zugesagt worden. Unter den ihm nach der Freilassung zurückgegebenen Unterlagen habe sich das Kühnemannsche Dokument nicht mehr befunden, er habe aber Ersatzdokumente von Witwe und Söhnen Kühnemann bekommen. Während er das 1734 mit der Räumungsklage eingeleitete Verfahren um die Häuser fortgesetzt habe, habe Petri unter Verlassen dieses regulären Rechtsweges beim Regenten die Einsetzung einer Kommission erwirkt, die u.a. mit einem ihm nachgeordneten und in Justizdingen nicht bewanderten Kammerrat besetzt sein sollte. Hinweis auf den dominierenden Einfluß Petris im Kabinett. Der Kläger fordert Aufhebung dieser Kommission und die zugesagte unparteiische Justiz durch die Kanzlei, wobei er gegen Bescheide gegen ihn, die während er inhaftiert und zu angemessenem rechtlichem Vorgehen nicht fähig war, ergangen seien, in integrum zu restituieren sei. Als Intervenient, der zugleich von den Beklagten mit der Advokatur betraut worden sei, erklärt Petri, er habe von Witwe und Schwiegersohn Kühnemann das eine Haus gekauft und auf das andere Geld geliehen und statt Zinsen von der Frau Isaaks die Miete bekommen. Nachdem diese ausblieb, habe er beim Regenten auf Räumung des Hauses geklagt und sich gegen die Behauptung Isaaks, er habe von ihm noch 900 Rtlr. zu bekommen, mit einer Verleumdungsklage ebenfalls an diesen gewandt. Er bezweifelt berechtigte Ansprüche Isaaks an Kühnemann; in keinem Fall könnten diese seine Rechte aus einem rechtskräftigen und herrschaftlich bestätigten Vertrag beeinträchtigen. Über die angeblichen Ansprüche Isaaks gegen Kühnemann sei bereits an der Mindener Regierung entschieden worden. Er sieht die Kommission als vor der Kanzlei eingeschaltet und daher als zuständige Instanz und das RKG-Mandat durch falsche Angaben erschlichen und damit nichtig an. Streit um die Zulässigkeit der Intervention. Am 6. September 1740 RKG-Rufen gegen die Beklagten wegen Nichterscheinens. 1742 Hinweis des Prokuratoren über laufende Vergleichsverhandlungen zwischen Isaak und Petri. (6)~Instanzen: RKG 1739 - 1743 (1732 - 1741) (8)~Beschreibung: 6 cm, 272 Bl., lose; Q 1 - 46, 4 Beil. (Bl. 218 - 272) = Doppel zu Q 2 - 14 (Q 4 - 13 in 1 Aktenstück), wahrscheinlich Hand- oder Partei-Akten. Lit.: Guenter, Juden, S. 160f.