Lienhard Bertschin, Weber aus Aldingen, wegen strafbarer Handlungen gef., jedoch auf Fürbitte geistlicher und weltlicher ehrbarer Leute, besonders seiner Brüder, seines Schwagers und seiner Freundschaft begnadigt und freigel., gelobt eidlich, bei rechtlichen Forderungen vor ein herzogliches Gericht zu gehen oder sich auf Geheiß der Obrigkeit zu stellen und das Fürstentum nicht ohne Erlaubnis zu verlassen. Im Falle des Bruchs der Verschreibung verspricht er, 40 fl nach Mahnung der Obrigkeit binnen Monatsfrist zu bezahlen, und setzt zur Sicherheit drei Bürgen, die mit ihrem Gut bei Zahlungsunfähigkeit für ihn haften. - Bürgen: Die beiden Lienhard Bertschin, seine Brüder aus Aldingen, und Hans Brünn zu Spaichingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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