Herzog Stephan [III.] von Bayern ernennt Abt Andreas von Kloster St. Veit zu seinem Kaplan, stellt das Kloster unter seinen besonderen Schutz, bestätigt die bisher vom Herzogtum Bayern verliehenen Rechte und Privilegien und weist alle Amtsleute an, das Kloster in seinen Rechten zu schützen;. S: Herzog Stephan III. von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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