Graf Johann von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang etc., kaiserlicher Kämmerer, entlässt gegen gebührenden Abtrag Georg Bruder zu Untermeckenbeuren (Vnderen Mekhenbiren) aus seiner Leibherrschaft, entbindet folglich denselben von seinem Eid, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum, spricht ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei, mit denen er bisher ihm, dem Aussteller, und der Herrschaft Tettnang "verwandt" gewesen ist, und gestattet ihm die sofortige Annahme von Schutz und Schirm, neuer Eigenschaft oder Bürgerrecht, wo immer er es wünscht, unbehindert durch ihn, seine Nachkommen und Erben.