Lonntz Furst, gen. Herer, von Urbach, zu Schorndorf gef., weil er seine Forderung an den [Abt] von Lorch und die Seinen gewaltsam und ohne Recht geltend gemacht hatte, jedoch auf Fürbitte guter Freunde und Gönner wieder freigelassen, stellt einen Bürgen, der mit seiner Person dafür haftet, dass er den Angeklagten ins Gefängnis stelle, falls er seine Verschreibung breche, und schwört U. Bürge: Hans Herer von Urbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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