Michael Gerber, Bürger zu Bottwar, verkauft an die Äbtissin Margarete Münch d. J. von Rosenberg des Stifts zu Oberstenfeld eine ewige Gült von ½ fl. Diese Gült hat sie zu ihrem Jahrtag verordnet, der auf dem Chor des Stifts begangen werden soll. Sie wird gereicht von 1¾ Morgen Acker an der Lembach (Löwen) zwischen des alten Bechtold Hagen und Sander Schultheißen Acker. Darüber haben Schultheiß und Gericht zu Bottwar erkannt, daß dieser für die 10 fl hinreichend ist, da er sonst zinsfrei und unbelastet ist. Der Verkauf erfolgte um 10 fl, Landeswährung, die der Verkäufer erhalten hat. Der Zins ist jährlich fällig an Mariä Verkündigung in den Fasten [März 25] ohne Einrede, bei Säumnis hat die Käuferin das Zugriffsrecht auf das Pfand. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Pfand in wesentlichem Bau zu halten, unzerteilt und unversetzt zu lassen. Obwohl es sich um einen ewigen Kauf handelt, hat doch die Käuferin das Recht des Wiederkaufs eingeräumt, jährlich auf Mariä Verkündigung [März 25], mit einem Vierteljahr Kündigungsfrist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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