Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 19.Dez. 1722, eine Kommission unter der Leitung des Geheimen Rats und Vizekanzlers Brosius zur Untersuchung der Beschwerden der Appellaten gegen die Beamten von Broich einzurichten. Der Appellant klagt aufWahrung seiner Territorialhoheit über Broich und wirft den Appellaten vor, seine Untertanen zur Verweigerung des Huldigungseides und der schuldigen Untertanendienste aufzuwiegeln. Er fordert u. a. die Bezahlung eines freiwilligen Beitrags von 2100 Rtlr. durch die Vorsteher der sechs Hörner für die Bestätigung ihrer Privilegien, die Lieferung von 6 Reitpferden, die Entrichtung von Wegegeldern zur Instandhaltung der Wege und die Ableistung von Pferdejagddiensten, die Bezahlung von Kosten für den Verzehr der Obermänner und von Diäten. Die Appellaten klagen, daß der Appellant ihre Obermänner Hermann Panhaus und Henrich Vo(r)sbeck ihres Dienstes enthoben und verhaftet habe, weil sie Klagepunkte gegen den Appellanten vor der 1. Instanz eingereicht haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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