Sibylle Kaldewey
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Auerbach 80
Auerbach Ellen-Auerbach-Archiv
Ellen-Auerbach-Archiv >> 3. Korrespondenz >> 3.1. Korrespondenz mit Privatpersonen
22. April 1986 - 30. Juli 2004, ohne Datum
Enthält: 8 Briefe, 8 Postkarten, 12 Karten Enthält auch: Text von Ellen Auerbach zu ihrer fotografischen Arbeit (1 Blatt, Handschrift) Kopie eines Briefes von Ellen Auerbach an Sibylle Kaldewey vom 20. November 1990 Quittung über ein Darlehen von Ellen Auerbach an Sibylle Kaldewey mit Verlängerungen des Darlehens und mit Streichung der Schulden im Frühjahr 2000 Exemplar des Testament Ellen Auerbachs vom Januar 1994 für Sibylle Kaldewey Briefkopien von Sibylle Kaldewey an Ingrid Schick Fax von Roger L. Conover an Sibylle Kaldewey
Ellen Auerbach
67 Blatt, Handschrift und Maschinenschrift
Archivale
New York
Berlin
verschiedene Orte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Rechte beim Datengeber klären
02.12.2025, 11:05 MEZ