Die Brüder Eberhard, Reinhard und Hans Walter von Gemmingen bekunden, dass sie dem Jakob Glann und dessen Ehefrau Anna 4 Morgen näher bezeichnete Weingärten in Hillesheimer (Hilußheim) Gemarkung, genannt "in der Hartenn", erblich verliehen haben. Die Beständer setzen näher bezeichnete Liegenschaften daselbst zu Unterpfand. Der jährlich zu Martini [= 11. November] nach Oppenheim fällige Bestandszins beläuft sich auf 2 Pfund Heller Landeswährung. "Und sol diese neuwe verschreibunge an die voriggen alten verschreibung verhafft sein, also in krefften pleiben".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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