Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Eberhard Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg bekundet, dass er vor dem kaiserlichen Notar Nikolaus Druchlab von Butzbach, Stadtschreiber in Oppenhei...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1551-1580
1557 Januar 30, Herrnsheim
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eberhard Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg bekundet, dass er vor dem kaiserlichen Notar Nikolaus Druchlab von Butzbach, Stadtschreiber in Oppenheim, und den genannten Zeugen im Unteren Schloss zu Herrnsheim ein Testament errichtet habe. Als Begräbnisstätte bestimmt er darin die Pfarrkirche in Herrnsheim, wo auch schon seine Eltern (Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg und Elisabeth v. Geispitzheim) und seine Ehefrau Ursula v. Hutten beigesetzt sind. Genannte Gülten sollen an Herrnsheimer Hausarme und Bedienstete, wie an Keller Velten Gassert, die reisigen Knechte Velten Leb und Kilian Karthaus, den Schreiber Wendel Brecht sowie Jakob Schneidewind und Karl Hans Roderer gehen. Haupterbe ist sein Sohn Philipp. Das Herrnsheimer Lehen mit Gülten aus Wattenheim, Bechtheim, Hangen-Weisheim, Esselborn, Wahlheim, Kettenheim, Flomborn, Ober-Flörsheim, Gundersheim, Wachenheim, Pfeddersheim, Freimersheim, Gimbsheim, Osthofen, Kleinniedesheim und Heßheim sowie das Niersteiner Lehen mit Gülten zu Alsheim, Guntersblum, Dienheim, Oppenheim, Bodenheim, Nackenheim, Mommenheim, Selzen, Uelversheim, Bechtolsheim, Zornheim, Hahnheim, Gimbsheim, Schwabsburg, [Wüstung] Rudelsheim, Lörzweiler, Udenheim, Eimsheim und Friesheim sollen an Georg Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg eigentümlich fallen. Das Dalberger Lehen mit Gülten zu Spabrücken, Sommerloch, Windesheim, Planig, Heddersheim, Aspisheim, Wallhausers, (Wald)Algesheim, Biebelsheim, Schlierstadt, Argersschwang, Spall, Armsheim und Wallertheim soll an Friedrich Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg fallen. Das Eppelsheimer Lehen mit Gefällen soll Wolf, Sohn des verstorbenen Wolf Kämerer v. Worms gen. v. Dalberg,zustehen, und das Baugut zu Osthofen dem Philipp Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg Was an Wein, Korn, Silbergeschirr und Hausrat in den Häusern zu Herrnsheim, Nierstein, Kropsburg und Dalberg verbleiben muss, wird im einzelnen festgelegt. Testamentsvollstrecker sollen Georg und Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg sowie Marsfilius v. Ingelheim sein. - Zeugen: Dr. Philipp Reiners zu Worms, Johann Lauher, Stiftsherr zu Neuhausen und Altarist zu Herrnsheim, Christoph Landvogt, Schultheiß, Veit Hofmann und Paul Rauch, Schulmeister zu Herrnsheim, Kilian Karthaus und Hans Schwar, dalbergische Diener
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 164 - gleichz. Abschrift, Papierlibell (32 Bl. ), Beglaubigungsvermerk des ksl. Notars Veit Hofmann, Gerichtsschreiber zu Herrnsheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.