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Klage wegen offen angedrohter und durchgeführter Gewalttaten gegen den Kläger und die Einwohner von Cronenberg (Wuppertal). Der Beklagte hatte in einem Fehdebrief offen den Landfrieden aufgekündigt, Kettler zu seinem Feind erklärt und angedroht, die Einwohner „zu verprennen, inen hende und fueß abzuhauen Naßen und oren abzuschneiden Auch sy sonst tode zuschlagen“. Dann soll er sechzehn Höfe und Häuser bei Soest niedergebrannt und geplündert haben. Der Streit zwischen den beiden resultiert aus Ansprüchen des von Wrede auf einen Hof des Klägers zu Neuengeseke in der Soester Börde (Kr. Soest). Von Wrede wurde 1539 in Lippstadt eingekerkert und mußte auf seine Ansprüche verzichten. In der folgenden Zeit wurde er wiederholt in die Acht erklärt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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