Der Ulmer Stadtammann Eberhard Bloß bekennt: Vor ihm und dem im Ulmer Rathaus in der vorderen Ratsstube tagenden Stadtgericht ist der Abt des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] Ulrich [Hablüzel] erschienen und hat durch seinen Fürsprecher, den Ulmer Bürgermeister Heinrich Krafft, Klage gegen den Ulmer Bürger Johann Ritter den Älteren wegen der Forderung von unberechtigten Frondiensten von einem Hintersassen des Klosters in Mussingen [Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis] erhoben. Dagegen hat der Beklagte durch seinen Fürsprecher Ulrich Ehinger genannt Österreicher erklären lassen, dass ihm die verlangten Frondienste als Vogt über das Gut des Hintersassen zustehen und dass er von diesem auch keine über das übliche Maß hinausgehenden Dienste gefordert hat. Nachdem die Richter die Parteien angehört und die von diesen vorgebrachten Beweismitteln geprüft haben, haben sie sich zunächst Bedenkzeit erbeten und danach nun ihr Urteil in der Angelegenheit gesprochen. Der Abt soll das Vogtrecht des Johann Ritter und die ihm deswegen zustehenden Frondienste anerkennen. Dieser soll aber von dem Hintersassen nur Dienste in einem Umfang fordern, dass dadurch dem Kloster Wiblingen an dem Gut und den ihm davon zustehenden Abgaben keinerlei Abgang entsteht.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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