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Dohme, Carl Robert (Dep.) (Bestand)
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Tektonik >> NICHTSTAATLICHE PROVENIENZEN >> Firmen, Familien und Personen >> Personen >> Haus und Hof der Hohenzollern >> Angehörige des Hofes (ausgenommen Hofprediger)
Laufzeit: 1816 - 1935
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Der Nachlass Carl Robert Dohme dokumentiert ausführlich dessen dienstlichen Lebenslauf, seine Ordensauszeichnungen und in Fragmenten seine Tätigkeit im Preußischen (Ober-) Hofmarschallamt, dem er "Unter fünf preußischen Königen" von 1836 bis 1885 angehörte. Darüber hat er selbst in "Lebenserinnerungen" berichtet.(1) Dazu kommen u. a. noch einige Dokumente mit Bezug auf seinen Vater, den Buchhalter und Rendanten im Hofmarschallamt Dohme senior, der auch als Kartograph tätig war.
Carl Robert wurde am 27. April 1817 in Berlin geboren. Mit siebzehn Jahren trat er in die preußische Subalternbeamten-Laufbahn ein, zunächst als Kanzlei-Eleve im Kammergericht. Vor allem auf Betreiben seiner zu diesem Zeitpunkt bereits verwitweten Mutter wechselte er 1836 als Kanzleigehilfe zum Hofmarschallamt, wo er zum Registrator, Sekretär und schließlich in eine Stellung aufstieg, die der Tätigkeit eines Direktors entsprach und ihm die Titel erst eines Hofrats (1859), dann eines Geheimen Hofrats (1866) und schließlich Geheimen Regierungsrats (1884) eintrug. Diesen Dienst quittierte er 1885, doch arbeitete er auch danach noch bis zu seinem Tod 1896 als Direktor des Hohenzollern-Museums im Schloss Monbijou weiter, an dessen Entstehung und Gründung 1877 er unter Kronprinz Friedrich Wilhelm (späterer Kaiser Friedrich III.) mitgearbeitet hatte.(2)
Dohme hatte 1844 Hulda Hoogeweg, Tochter eines Geheimen Registraturrats, geheiratet. Sie bekamen (zumindest) zwei Söhne, von denen Bruno später Bankier wurde, während sich der 1845 geborene Robert zum Kunstgelehrten entwickelte. Er wurde von Wilhelm I. 1871/73 zum Hausbibliothekar berufen und v. a. zum kunsthistorischen Berater des Kronprinzenpaares.(3) Friedrich III. ernannte ihn 1888 in Nachfolge seines Vaters zum Geheimen Regierungsrat und Direktor im Oberhofmarschallamt, doch schied er aus dieser Position gleich nach Ableben des "99 Tage-Kaisers" am 15. Juni wieder aus. Danach war Robert Dohme jun. bis zu seinem frühen Tod 1893 v. a. publizistisch tätig.(4)
Das Preußische Hofmarschallamt hatte erst unter Friedrich Wilhelm II. und seinem Nachfolger festere Behördenformen erhalten. Seit Friedrich Wilhelm III. wirkte der Hofmarschall auch als Gartenintendant und übernahm ebenso das Hofbauwesen. Im Zuge der staatlichen Neuorganisation nach 1808 erhielt auch das Hofmarschallamt 1810 eine neue Organisation.(5) Ab 1839, als Carl Robert Dohme bereits im Hofmarschallamt arbeitete, bestand es aus drei Abteilungen, deren Ressorts ab 1865 (und bis 1918) so abgegrenzt waren:
" 1. Abteilung: Allgemeine Verwaltung;
" 2. Abteilung Schlossbaukommission, Justitiar, Hofärzte; dazu (1873) Verwaltung der Königlichen Bibliotheken, (1879) des Hohenzollern-Museum und (1885) der Königlichen Kunstsachen;
" 3. Abteilung: Gartenintendantur.
Aus seiner Tätigkeit im Hofmarschallamt (seit 1888: Oberhofmarschallamt) hat Carl Robert Dohme eine Anzahl von Dienstanweisungen (meist in Form von "Billets") Wilhelms I., seiner Gemahlin Augusta, und des Kronprinzen Friedrich Wilhelm zu seinen Papieren genommen, die den Dienstbetrieb der Hofbehörde v. a. zur Zeit des Hofmarschalls Graf von Pückler und dem ihm zur Seite gestellten Graf von Perponcher-Sedlnitzky schlaglichtartig beleuchten und insoweit eine individuelle Ergänzung zum Bestand GStA PK, BPH, Rep 113 bieten, der nach kriegsbedingten Verlusten immer noch aus ca. 126 lfm mit Laufzeit 1720 bis 1936 besteht. Oft geht es dabei um Zeremonialprotokoll-Probleme in einer Zeit, in der die Frage der besseren Platzierung eines österreichischen Erzherzogs an der preußischen Hoftafel vor dem Prinzgemahl der englischen Queen durchaus diplomatische Verstimmungen auslösen konnte.(6)
Der Nachlass Carl Robert Dohme befand sich zum Zeitpunkt seiner Deponierung im GStA PK 2014 teils in einem blauen Aktendeckel mit der Bezeichnung "Acta Manualia pro Dohme" eingelegt, teils in Klarsichthüllen in einem Stehhefter. Das Schriftgut wurde vom Direktor des GStA PK Jürgen Kloosterhuis 2014 geordnet und verzeichnet.
Letzte vergebene Nummer: 72
Der Nachlass Carl Robert Dohme ist ohne Einschränkungen benutzbar. Sein Schriftgut ist zu zitieren:
" GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nachlass Carl Robert Dohme, Nr. #
bzw. zu bestellen:
" GStA PK, VI HA, Nl Dohme, Nr. #
Berlin-Dahlem, im Juli 2014 J. Kloosterhuis
Anmerkungen:
(1) Vgl. Paul Lindenberg (Hrsg.): Unter fünf preußischen Königen. Lebenserinnerungen von Robert Dohme, Wirklichem Geheimen Regierungsrat im Oberhofmarschallamt und Director des Hohenzollernmuseum, Berlin 1901 (mit Porträtfoto im Frontispiz).
(2) Vgl. Thomas Kemper: Schloss Monbijou. Von der königlichen Residenz zum Hohenzollern-Museum, Berlin 2005, bes. S. 86 ff (mit Abbildung einer von Adolph Menzel um 1864 für sein Königsberger Krönungsbild angelegten kolorierten Porträtzeichnung.
(3) Vgl. ADB-Artikel Robert Dohme jun., Bd. 47, Berlin 1903, S. 737 - 740.
(4) Vgl. z. B. in der Dienstbibliothek des GStA PK den Prachtband "Hohenzollernsche Hauschronik", Berlin 1889.
(5) Vgl. Übersicht über die Bestände des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs zu Berlin-Charlottenburg, Leipzig 1936, Behördengeschichte Rep. 113 (Ober-) Hofmarschallamt.
(6) Vgl. Lindenberg / Dohme, Lebenserinnerungen (wie Anm. 1), S. 44.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
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Verfolgungsgrund
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Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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