Jakob Grill, Bauer in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], bekennt, dass ihm der Altbürgermeister, geheime Rat, Oberrichter, Herrschaftspfleger und Handwerksherr in Ulm Franz Daniel von Neubronner als derzeitiger Verwalter der Herrschaft Weißingen auf Lebenszeit einen Hof in Weißingen, den zuvor sein Vater Martin Grill bewirtschaftet hat, verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, ungefähr 42 Jauchert Äcker und 26 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und davon jedes Jahr 50 Imi Rauhfrucht Ulmer Maß, halb Fesen und halb Hafer, 12 Gulden für Heugeld und 20 Pfund ausgelassenes Schmalz anstelle von Hühnern, Eiern und einer Gans zu liefern. Auch hat er der Herrschaft mit seinem Fuhrwerk für tägliche Dienste zur Verfügung zu stehen. Diese kann auch jedes Jahr einen Obstbaum in seinem Garten zum Abernten auswählen. Von der Herrschaft erhält er jedes Jahr 2 Muth Lein, die er für sie aussäen muss. Den davon geernteten ausgedroschenen Lein und das zum Hecheln vorbereitete Flachs hat er ihr dann abzuliefern. Er darf sich zusätzlich zu dem Hof keine eigenen Güter erwerben oder gegen Lohn zur Bewirtschaftung übernehmen und keinen Samen von den Hoffeldern verkaufen. Ohne Erlaubnis der Herrschaft hat er niemanden auf dem Hof zu beherbergen. Dessen Gebäude muss er auf seine Kosten in gutem Zustand halten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof wieder an die Herrschaft zurück. Für die Verleihung hat er einen Handlohn in Höhe von 550 Gulden zu entrichten. Davon sind 400 Gulden sofort bar zu bezahlen, der Rest in jährlichen Raten zu 25 Gulden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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