Meinher [VI.] und Berthold, Burggrafen von Meißen und Grafen von Hartenstein (Hartinsteyn{2}), bekennen, dass sie dem ständigen Vikar zu Meißen, Hermann von Neustadt (Nuenstad{3}), gestattet haben, den Wasserrabe (Wassirrabe) genannten Garten beim Weinberg Judenberg (Juodenberk{4}), von dem den Burggrafen ein jährlicher Zins von einem Pfund Wachs zusteht, zu verkaufen und dabei einen neuen Zins darauf zu legen, den der genannte Vikar für ein Seelgerät an das Afrakloster Meißen übereignen will. Die Aussteller beurkunden, dass Hermann von Neustadt den genannten Garten an Peter gen. Porczk verkauft hat. Dieser soll neben dem Wachszins an den Burggrafen auch einen Zins von 14 breiten Groschen und zwei Hühnern an das Afrakloster entrichten. Die Burggrafen verpflichten sich, den Garten bei Verkäufen stets [ohne Zinserhöhungen] um den genannten Wachszins zu verleihen. Das Afrakloster soll als Gegenleistung für den Zins in festgelegter Weise den Bartholomäustag feiern und Jahrgedächtnisse für die Eltern des Hermann von Neustadt sowie nach dessen Tod auch für ihn selbst begehen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch das Kloster soll der Zins an die vom verstorbenen [Domherren] Konrad von Neustadt (Nuenstad) gestiftete Vikarie St. Agnes an der Domkirche zu Meißen fallen{5}. – Siegel der Aussteller angekündigt. – Exemplar C, Regest bezieht auch 10001 Ältere Urkunden, Nr. 03497a (Exemplar A) und 10001 Ältere Urkunden, Nr. 03497b (Exemplar B) mit ein. 2 C Hartynsteyn. 3 C Nuwenstad. 4 B Juedenberk; C Judinberg. 5 in C fehlt diese einschränkende Festlegung

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Sächsisches Staatsarchiv
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