Wolfgang Perner und seine Ehefrau Anna zu Schwabelweis verpflichten sich wegen einer Schuld von 20 rheinischen Gulden zur Zahlung von einem halben rheinischen Gulden an Pauli Bekehrung [25. Januar] 1555 sowie zur jährlichen Zahlung eines Ewiggelds in Höhe von einem rheinischen Gulden von Pauli Bekehrung 1556 an an Abt Erasmus [II. Nittenauer] und den Konvent von St. Emmeram. Mit dem Ewiggeld wird die halbe Hube im Schwäbelweiser veldt belastet, die das Ehepaar zu Erbrecht besitzt. S: Ulrich Heusinger, Richter der Hofmark Schwabelweis

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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