Bernhard, Dompropst zu Osnabrück und Archidiakon zu Westerkappeln, bekundet, der Ritter Johannes von Cappeln habe für sein Seelenheil, das seiner + Frauen Hildegundis und Vrederunis, das seines Vaters Hermann und seiner Mutter Margarete, das seines Bruders Hermann und dessen Ehefrauen Clementia und Gysla, für das aller Erben und des Ritters Ludolph von Gesmold zu Ehren des Hl. Johannes Evangelist einen Altar in der Kirche zu Westerkappeln errichtet und ihn mit Einkünften ausgestattet, und zwar aus dem Hof Wortmann in Metten. Der Ritter Johannes verspricht nun mit Zustimmung des Gyselbert, des Rektors des Altars, seiner Frau Alheydis und aller Erben vor dem Propst, für die Einkünfte aus dem genannten Hof dem Rektor des Altars jährlich innerhalb der Oktav von Michaelis aus seinem Speicher oder von seinen anderen Gütern einen Malter Roggen, einen Malter Hafer und sechs Scheffel Gerste, zwei Schillinge für ein Schwein oder den Wert eines Schweins zu geben. Dies soll solange geschehen, bis der Ritter oder seine Erben für diese Einkünfte sichere Ewigrenten für den Altar kaufen können. Außerdem hat der Ritter den Altar mit einem Hof in Sennlich ausgestattet. Dafür hat der Rektor des Altars an jedem Sonntag eine Messe von der Hl. Dreifaltigkeit, an jedem Samstag eine Messe der Hl. Maria und an den anderen Werktagen eine Messe für die Verstorbenen zu feiern.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view