Kaiser Rudolf II. belehnt Johann und Jobst von der Recke, Vettern, mit den Freistühlen, wie sie Johann von der Recke zu Lehen trug. Lehneid durch den Bevollmächtigten Dr. Desiderius Labbe.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...