Kaiser Maximilian befiehlt Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, Anthonien Welser, Ambrosien Hochstetter und N., ihren Brüdern, Verwandten und Gesellschaftern, Anthonien Koberger, Heinrich Knopff, Michael Rott, Enndressen Reiniger, Gilgen Menger, Wilhalmen Weidolt, Hannsen Wattenbach, Anthonien, dessen Knecht, auch Bürgermeister und Räten der Städte Augsburg und Nürnberg und allen Bürgern und Kaufleuten der genannten Städte, welche wegen der Acht und Oberacht, darein die Städte Danzig und Elbing gefallen waren, vor das kaiserliche Kammergericht geladen worden waren oder noch würden, dem früheren kaiserlichen Mandat, durch welches sie nach Aufhebung jener Acht von dem Erscheinen vor dem kaiserlichen Kammergericht entbunden worden waren, Gehorsam zu leisten und wenn das Kammergericht oder Sigmund Zwikopff etwas wider einen unter ihnen "procedirn, ausgeen, erkennen oder sprechen" würde, dem keine Folge zu leisten.

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Staatsarchiv Nürnberg
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