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Klage des Jasper und Peter Copplin und der Anna Copplin, Frau Niklas Tünneken gegen ihren Vater Münzmeister Peter Copplin wegen Übervorteilung bei einer Schichtung.
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Klage des Jasper und Peter Copplin und der Anna Copplin, Frau Niklas Tünneken gegen ihren Vater Münzmeister Peter Copplin wegen Übervorteilung bei einer Schichtung.
Darin: Anlage: 7.3.1545 (sabbato post reminiscere) Schichtvertrag zwischen den Parteien vor dem Stadtrichter Johan Wesselinck. Vormünder der Kinder sind Ratsherr Herman Heerde, Berndt Hermelinck gen. Steinbicker und Johan Grave. Zeugen: Bernhard und Johan Heerde. Erwähnt werden die Prokuratoren Franz Schade, Johan Grotegese und Johan Missing; Dr. jur. Wilhelm Mollener; Gerichtsschreiber Konrad Bokelman auf der Rotenburg; Lambert Eilers; Hermann Platte aus Hamm; Notar Pankratius Volberti; Johan Bremer gen. Holscher, Küster an Ägidii, Arnold Bokelman.
Enthält: Rechtsstreit ist anhängig vor dem Stadtrichter Dr. Johan Wesselinck. Fürsprecher der Kläger sind Johan Sotte und Johan von Ascheberg, des Beklagten Jasper Der Rockener, Urteilsträger ist Berndt Greving; alle sind Gerichtsboten. Der Beklagte hat i. J. 1533 Katharina Einking, die Mutter der Kläger geheiratet. Nach ihrem Tode hat er i.J. 1545 mit den Klägern geschichtet. Er hat dann 2 Frauen gehabt; eine war die Tochter des Paul Becker. Die Kläger behaupten, bei der Schichtung seien sie übervorteilt, die Schichtung sei nicht gemäß der jüngst aufgerichteten Polizeiordnung erfolgt. Sie verlangen eine neue Schichtung. Der Beklagte entgegnet: während des Wiedertäuferaufruhrs sei er außer Landes gewesen; seine Frau habe nach Warendorf fliehen müssen, wo die Tochter Anna geboren sei. Sie habe alles verloren; als er während der Belagerung Münsters zurückgekehrt sei, sei er vom Bischof auf unwahre Angaben hin gefangen genommen, alles Geld sei ihm genommen; mehr, wie ihnen bei der Schichtung zugeteilt, hätten die Kläger nicht beanspruchen können. Zum Wenigen des Beklagten, das nach Ansicht der Kläger zu teilen ist, gehörte a. das Haus am Fischmarkt, vormals das Brothaus genannt, das als Wiedertäuferhaus eingezogen war, vom Beklagten aber gekauft oder wiedergekauft und neu gebaut ist, b. das Haus nebenan, in dem jetzt Johan Floer wohnt, c. ein Haus an der grönen Stigge, d. ein Kamp vor dem Neubrückentor. Die Kläger bewerten das Vermögen mit 3500 Joachimstalern. Als Zeugen über die Familien- und Vermögensverhältnisse wurden vernommen: 1. Johan Brantscher; 2. Herman Slueter; 3. Anna, Frau Hans Grave; 4. Margarete, Witwe Johan Schultman auf der grönen Stigge; 5. Paul Becker gen. Schlichte, der alte Oldermann; 6. Gerdt Tünneken; 7. Berndt Frie 8. Witwe Lambert Holthaus.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.