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Klage des Jasper und Peter Copplin und der Anna Copplin, Frau Niklas Tünneken gegen ihren Vater Münzmeister Peter Copplin wegen Übervorteilung bei einer Schichtung.
Klage des Jasper und Peter Copplin und der Anna Copplin, Frau Niklas Tünneken gegen ihren Vater Münzmeister Peter Copplin wegen Übervorteilung bei einer Schichtung.
Darin: Anlage: 7.3.1545 (sabbato post reminiscere) Schichtvertrag zwischen den Parteien vor dem Stadtrichter Johan Wesselinck. Vormünder der Kinder sind Ratsherr Herman Heerde, Berndt Hermelinck gen. Steinbicker und Johan Grave. Zeugen: Bernhard und Johan Heerde. Erwähnt werden die Prokuratoren Franz Schade, Johan Grotegese und Johan Missing; Dr. jur. Wilhelm Mollener; Gerichtsschreiber Konrad Bokelman auf der Rotenburg; Lambert Eilers; Hermann Platte aus Hamm; Notar Pankratius Volberti; Johan Bremer gen. Holscher, Küster an Ägidii, Arnold Bokelman.
Enthält: Rechtsstreit ist anhängig vor dem Stadtrichter Dr. Johan Wesselinck. Fürsprecher der Kläger sind Johan Sotte und Johan von Ascheberg, des Beklagten Jasper Der Rockener, Urteilsträger ist Berndt Greving; alle sind Gerichtsboten. Der Beklagte hat i. J. 1533 Katharina Einking, die Mutter der Kläger geheiratet. Nach ihrem Tode hat er i.J. 1545 mit den Klägern geschichtet. Er hat dann 2 Frauen gehabt; eine war die Tochter des Paul Becker. Die Kläger behaupten, bei der Schichtung seien sie übervorteilt, die Schichtung sei nicht gemäß der jüngst aufgerichteten Polizeiordnung erfolgt. Sie verlangen eine neue Schichtung. Der Beklagte entgegnet: während des Wiedertäuferaufruhrs sei er außer Landes gewesen; seine Frau habe nach Warendorf fliehen müssen, wo die Tochter Anna geboren sei. Sie habe alles verloren; als er während der Belagerung Münsters zurückgekehrt sei, sei er vom Bischof auf unwahre Angaben hin gefangen genommen, alles Geld sei ihm genommen; mehr, wie ihnen bei der Schichtung zugeteilt, hätten die Kläger nicht beanspruchen können. Zum Wenigen des Beklagten, das nach Ansicht der Kläger zu teilen ist, gehörte a. das Haus am Fischmarkt, vormals das Brothaus genannt, das als Wiedertäuferhaus eingezogen war, vom Beklagten aber gekauft oder wiedergekauft und neu gebaut ist, b. das Haus nebenan, in dem jetzt Johan Floer wohnt, c. ein Haus an der grönen Stigge, d. ein Kamp vor dem Neubrückentor. Die Kläger bewerten das Vermögen mit 3500 Joachimstalern. Als Zeugen über die Familien- und Vermögensverhältnisse wurden vernommen: 1. Johan Brantscher; 2. Herman Slueter; 3. Anna, Frau Hans Grave; 4. Margarete, Witwe Johan Schultman auf der grönen Stigge; 5. Paul Becker gen. Schlichte, der alte Oldermann; 6. Gerdt Tünneken; 7. Berndt Frie 8. Witwe Lambert Holthaus.